
Rechtsschutz > Opferschutz 1

Definition: Opfer
In partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit der Anwaltskanzlei

wird hier aufgezeigt, was beim Eintreten des Schadensfalles Schritt für Schritt zu tun ist, um zu ihrem Recht zu kommen.
Gerade im Zusammenhang mit selbständiger Erwerbsarbeit ist der Begriff
des "Opfers" noch problematisch, da im Allgemeinen und in der
Rechtsprechung im Besonderen davon ausgegangen wird, dass keiner Opfer
zu sein braucht:
Jeder hat die Möglichkeit, seine Interessen und Rechte zu verteidigen.
Das Wort "Opfer" impliziert zugleich eine Passivität, die von
schicksalshafter Ergebenheit geprägt ist, die nicht in das gesellschaftlich
erwartete Bild eines aktiven Selbständigen passt, der seine Interessen
eigenverantwortlich wahrnimmt.
Der Begriff "Opferschutz" sei hier dennoch gewählt, um das Gefühl
derer wiederzuspiegeln, die zwar aktiv Ihre Rechte verfolgen, diese aber nur
selten zugesprochen bekommen. Häufig müssen Repressalien oder gar die Gefährdung
des konfliktbelasteten Arbeits- bzw. Geschäftsverhältnisses wegen der schwächeren Wirtschaftsposition in Kauf genommen werden, was sich nur sehr wenige Erwerbsabhängige leisten können. Diese Erfahrung der Begrenztheit eigener Mittel und Möglichkeiten trotz Rechtsansprüche erzeugt besonders bei tatsächlich und nicht nur vermeintlich Geschädigten Kleinselbständigen das Gefühl der Ohnmacht eines Opfers.
Mit "Opferschutz" soll bewußt die Begrifflichkeit auch auf das Arbeits-
und Wirtschaftsrecht ausgeweitet werden, denn unrechtmäßige, unlautere bis kriminelle
Handlungen im Erwerbsleben können ohne Schadensregulierung ebenso die Existenz bedrohen
wie Angriffe auf Körper und Leben.
Daher wird hier die besondere Wirtschaftssituation "kleiner" Erwerbstätiger im täglichen Existenzkampf ernst genommen. Diese Opferschutzseiten sollen zeigen, was der
Betroffene wie tun kann, um auch bei geringem Budget Rechtsansprüche geltend zu machen bzw. um die Folgen erlittenen Unrechts abzumildern.
Die im Folgenden aufgeführen Informationen ersetzen keine individuelle Rechtsberatung
durch einen Rechtsanwalt, sondern sollen vorab eine grobe Orientierung über die notwendigen Schritte geben.
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