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Rechtsschutz > Opferschutz 1






Definition: Opfer

In partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit der Anwaltskanzlei

Anwaltskanzlei Flick & Saß

wird hier aufgezeigt, was beim Eintreten des Schadensfalles Schritt für Schritt zu tun ist, um zu ihrem Recht zu kommen.

Gerade im Zusammenhang mit selbständiger Erwerbsarbeit ist der Begriff des "Opfers" noch problematisch, da im Allgemeinen und in der Rechtsprechung im Besonderen davon ausgegangen wird, dass keiner Opfer zu sein braucht:

Jeder hat die Möglichkeit, seine Interessen und Rechte zu verteidigen.

Das Wort "Opfer" impliziert zugleich eine Passivität, die von schicksalshafter Ergebenheit geprägt ist, die nicht in das gesellschaftlich erwartete Bild eines aktiven Selbständigen passt, der seine Interessen eigenverantwortlich wahrnimmt.

Der Begriff "Opferschutz" sei hier dennoch gewählt, um das Gefühl derer wiederzuspiegeln, die zwar aktiv Ihre Rechte verfolgen, diese aber nur selten zugesprochen bekommen. Häufig müssen Repressalien oder gar die Gefährdung des konfliktbelasteten Arbeits- bzw. Geschäftsverhältnisses wegen der schwächeren Wirtschaftsposition in Kauf genommen werden, was sich nur sehr wenige Erwerbsabhängige leisten können. Diese Erfahrung der Begrenztheit eigener Mittel und Möglichkeiten trotz Rechtsansprüche erzeugt besonders bei tatsächlich und nicht nur vermeintlich Geschädigten Kleinselbständigen das Gefühl der Ohnmacht eines Opfers.

Mit "Opferschutz" soll bewußt die Begrifflichkeit auch auf das Arbeits- und Wirtschaftsrecht ausgeweitet werden, denn unrechtmäßige, unlautere bis kriminelle Handlungen im Erwerbsleben können ohne Schadensregulierung ebenso die Existenz bedrohen wie Angriffe auf Körper und Leben.

Daher wird hier die besondere Wirtschaftssituation "kleiner" Erwerbstätiger im täglichen Existenzkampf ernst genommen. Diese Opferschutzseiten sollen zeigen, was der Betroffene wie tun kann, um auch bei geringem Budget Rechtsansprüche geltend zu machen bzw. um die Folgen erlittenen Unrechts abzumildern.

Die im Folgenden aufgeführen Informationen ersetzen keine individuelle Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt, sondern sollen vorab eine grobe Orientierung über die notwendigen Schritte geben.

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Die in der Rubrik "Rechtsschutz" angebotenen allgemeinen Informationen stellen keine individuelle Rechtsberatung im Sinne des Rechtsberatungsgesetzes dar.

Eine individuelle Rechtsberatung kann per Gesetz von mir (Thomas F. Rohde) weder in schriftlicher noch in mündlicher Form stattfinden.

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